Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenaufträge und andere Werbemittel

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenaufträge und andere Werbemittel, gültig ab 10.10.2022 des Anbieters Elison-medien.de, Inh. Michael Elison als Diensteanbieter iSv § 3 Z 2 E-Commerce-Gesetz (ECG) (im Folgenden „Agentur“ genannt), Firmensitz in Klagenfurt, Umsatzsteuer-ID: ATU77556869, Inhaber Michael Elison, mit der Firmenadresse in Klagenfurt Stolzstraße 47, A-9020 Klagenfurt, Telefon Österreich: +43 (0) 463 32 80 43, Telefon Deutschland: +49 (0) 177 72 19 630, E-Mail: Elison@elison-medien.de zur Nutzung der digitalen Informationsplattform e-Journal GALABAU PRAXIS für den Garten- und Landschaftsbau.

Mit diesen AGB soll die Nutzung eines webbasierten Services im Internet (eine digitale Informationsplattform für den Garten- und Landschaftsbau: Hersteller informieren in Form von Anwenderberichten, e-Katalogen, Fotos und Videos über ihre Produkte und Neuheiten. Kurznachrichten, Veranstaltungen und Terminvorschau runden das Spektrum ab.) geregelt werden. Das heißt, ein Unternehmen bietet anderen Unternehmen die Erbringung webbasierter Dienstleistungen an. Es gelten daher grundsätzlich die konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht. Die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetz (ECG) sind hinsichtlich Informationspflichten (allgemeine und für Vertragsabschlüsse, §§ 5 ff ECG) zu beachten.

  1. GELTUNGSBEREICH

1.1.      Für sämtliche Aufträge zwischen der Agentur und unternehmerisch tätigen Werbetreibenden im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) iVm § 1 Abs 2 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) oder sonstigen Interessenten (im Folgenden zusammengefasst „Anzeigekunden“ genannt) über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder redaktioneller Beiträge im GALABAU PRAXIS eJournal (im Folgenden zusammengefasst als „Werbemittel“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt). Die Agentur schließt ausschließlich nur Verträge mit Unternehmen/Unternehmern iSv § 1 UGB ab. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Die Agentur schließt Verträge nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Der Anzeigekunde anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalte geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der Anzeigekunde auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist. Mit Vertragsabschluss akzeptiert der Kunde ausdrücklich diese AGB.

1.2.      Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anzeigekunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anzeigenkunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Anzeigekunden durch die Agentur bedarf es nicht. Jedenfalls entfalten entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anzeigekunden keine Wirkung, soweit sie diesen AGB entgegenstehen.

1.3.      Änderungen der AGB werden dem Anzeigekunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Anzeigekunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.4.      Das Schweigen der Agentur entfaltet keine Rechtswirkungen.

  1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

2.1.      GALABAU-PRAXIS.de und das GALABAU PRAXIS eJournal sind ein Service der        Elison-medien.de, Inh. Michael Elison.

2.2.      „Anzeigen“ sind Aufträge zur Veröffentlichung von Werbemitteln ohne redaktionellen     Inhalt.

2.3.      „Redaktionelle Beiträge“ sind Aufträge zur Veröffentlichung von Werbemitteln mit redaktionellem Inhalt, regelmäßig (aber nicht notwendigerweise) inklusive das vom Anzeigekunden bereitgestellte Bildmaterial.

  1. VORLAGEN

3.1.      Nach Auftragserteilung durch den Anzeigekunden hat der Anzeigekunde die Vorlage für das Werbemittel zum vereinbarten Zeitpunkt, längstens jedoch 14 Tagen vor Erscheinung des GALABAU PRAXIS eJournals, in dem das Werbemittel vereinbarungsgemäß veröffentlicht werden soll, in vereinbarter Form an die E-Mail Redaktion@Galabaupraxis.com zu übermitteln.

3.2.      Für die rechtzeitige Lieferung und einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Vorlagen ist allein der Anzeigenkunde verantwortlich. Dies gilt insbesondere auch für die Einhaltung von Format- und sonstigen technischen Vorgaben durch die Agentur.

3.3.      Der Anzeigenkunde ist verpflichtet, sämtliche Daten und Datenträger, die er der Agentur zukommen lässt, auf Viren oder andere schädliche Programme hin zu überprüfen.

3.4.      Der Anzeigenkunde ist zudem verpflichtet sicherzustellen, dass die zur Verfügung gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Dies gilt insbesondere auch für durch den Anzeigenkunden zur Verfügung gestelltes Bildmaterial. Er versichert, im Besitz aller nötigen Rechte zu sein. Für die Agentur besteht keine Überprüfungspflicht oder -obliegenheit. Sollten entgegen dieser Versicherung die erforderlichen Rechte nicht dem Anzeigenkunden zustehen, stellt dieser die Agentur von etwaigen Forderungen Dritter frei und ist die Agentur schad- und klaglos zu halten. Ebenfalls ist der Anzeigenkunde verpflichtet, die Agentur von den Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung freizustellen und alle zur Rechtsverteidigung erforderlichen Unterlagen umgehend zur Verfügung zu stellen. Der Anzeigekunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.

3.5.      Der Anzeigenkunde überträgt, vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen, sämtliche zur Ausführung des Auftrags notwendigen Nutzungs-, Leistungsschutz-, und sonstige Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung und öffentlichen Zugänglichmachung an die Agentur. Eine Weitergabe derartiger Rechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

3.6.      Vorlagen, insbesondere übermittelte Datenträger etc., werden nur nach vorheriger Vereinbarung an den Anzeigenkunden zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach erstmaliger Veröffentlichung des Werbemittels oder Ablehnung des Auftrages.

  1. ABLEHNUNG VON AUFTRÄGEN

Die Agentur behält sich vor, Aufträge abzulehnen, wenn der Inhalt des Werbemittels gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, die Veröffentlichung wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder Werbung Dritter oder für Dritte enthalten ist. Es besteht kein Recht auf Abschluss eines Vertragsverhältnisses mit der Agentur.

  1. DARSTELLUNG UND PLATZIERUNG

5.1.      Die Agentur ist, vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen, berechtigt, die vom Anzeigenkunden übermittelten Vorlagen zur Anpassung an das einheitliche Erscheinungsbild des GALABAU PRAXIS eJournals anzupassen und zu verändern.

5.2.      Die Agentur ist berechtigt, Werbemittel als solche kenntlich zu machen.

5.3.      Platzierungswünsche des Anzeigenkunden werden von der Agentur soweit möglich berücksichtigt, jedoch ausschließlich unverbindlich entgegengenommen und erwachsen dem Anzeigekunden keine Ansprüche daraus.

5.4.      Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.

  1. KORREKTURABZÜGE

6.1.      Korrekturabzüge erhält der Anzeigenkunde nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Die dafür entfallenen Kosten trägt der Anzeigekunde.

6.2.      Die Freigabe der im Korrekturabzug enthaltenen Darstellung des Werbemittels hat innerhalb der bei Übermittlung festgesetzten Frist zu erfolgen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein schriftlicher Wiederspruch, gilt der Korrekturabzug vom Anzeigekunden als genehmigt.

6.3.      Wird die Veröffentlichung eines Werbemittels für mehrere Ausgaben des GALABAU PRAXIS eJournals vereinbart, erhält der Kunde nur dann einen erneuten Korrekturabzug, wenn die Darstellung von der früher genehmigten Darstellung abweicht. Eine geänderte Platzierung gilt nicht als Abweichung.

  1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

7.1.      Maßgeblich ist, vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Vereinbarung, der in der Auftragsbestätigung angegebene Umfang und Preis des Anzeigenauftrages.

7.2.      Der Anzeigekunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

7.3.      Umfasst der Anzeigenauftrag die Veröffentlichung des Werbemittels in mehreren Ausgaben des GALABAU PRAXIS eJournals, können Rechnungen auch für einzelne Ausgaben oder Teilmengen gestellt werden.

7.4.      Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung für den Anzeigenauftrag innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

7.5.      Mit Überschreitung der vorgenannten Zahlungsfrist unter VP 7.4. gerät der Anzeigenkunde in Verzug.

7.6.      Im Falle eines Verzuges werden hierfür automatisch Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p.a. fällig.

7.7.      Die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzes bleibt vorbehalten.

7.8.      Gerät der Anzeigenkunde mit der Zahlung für einzelne Ausgaben oder Teilmengen i.S.d. VP 7.3. in Verzug, ist die Agentur berechtigt, die weitere Veröffentlichung von der Begleichung rückständiger Forderungen und/oder einer Vorauszahlung abhängig zu machen.

7.9.      Die Agentur ist berechtigt, Rechnungsforderungen an Dritte abzutreten.

7.10.    Der Anzeigenkunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können durch den Anzeigenkunden nur gegen Forderungen aus dem gleichen Anzeigenauftrag geltend gemacht werden.

  1. KÜNDIGUNG

8.1.      Die Kündigung des Anzeigenauftrages bedarf der Schriftform (§ 886 ABGB) und ist zu richten an Elison-medien.de - Michael Elison, Stolzstraße 47, A-9020 Klagenfurt.

8.2.      Eine Kündigung des Anzeigenauftrages kann mit einer Frist von 2 Wochen zum geplanten Veröffentlichungstermin des Werbemittels erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang des Kündigungsschreibens.

8.3.      Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

  1. GEWÄHRLEISTUNG/HAFTUNG

9.1.      Der Anzeigekunde ist verpflichtet, veröffentlichte Werbemittel unverzüglich dahingehend zu prüfen, ob die ihn betreffenden Leistungen ordnungsgemäß erbracht wurden. Der Anzeigekunde hat allfällige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Veröffentlichung des Werbemittels durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Erkennbarkeit derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels bei der Agentur anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt bzw. Gewährleistungsansprüche als verfristet. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. In jedem Fall verjähren Gewährleistungsansprüche spätestens in 6 Monaten ab Veröffentlichung, Schadenersatzansprüche in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

9.2.      Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Anzeigekunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch im Sinne einer ordnungsgemäßen Ersatzveröffentlichung des Werbemittels zu. Ausdrücklich wird vereinbart, dass die ordnungsgemäße Ersatzveröffentlichung frühestens im darauffolgenden eJournal erfolgt. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Anzeigekunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

9.3.      Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Anzeigekunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu.

9.4.      Bei unwesentlichen Mängeln ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.

9.5.      Die Agentur haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die Agentur nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im unternehmerischen Verkehr auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anzeigekunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten) und auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Die Agentur haftet nicht für Unterbrechungen der Veröffentlichung, die durch höhere Gewalt oder Betriebsstörungen, insbesondere vorübergehende Störungen und Ausfälle der technischen Infrastruktur sowie Übertragungsunterbrechungen verursacht werden.

9.6.      Die Agentur leistet keine Gewähr für eine ständige Verfügbarkeit ihrer Leistungen; Ausfallszeiten durch Wartungen, Software-Updates und aufgrund von Umständen (wie etwa technischen Problemen Dritter, höherer Gewalt), die nicht im Einflussbereich der Agentur liegen und daher von ihr auch nicht zu vertreten sind, können nicht ausgeschlossen werden. Der Anzeigenkunde erklärt, dafür keine Schadenersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.

9.7.      Sofern in diesen AGBs oder sonst schriftlich zwischen den Vertragsparteien nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, verjähren alle gegen die Agentur gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung spätestens in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

9.8.      Die Agentur haftet dem Anzeigekunden – sofern dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt – für den Ersatz von Schäden, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag von ihr, ihren Mitarbeitern und/oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, nur für den Fall, dass diese Schäden zumindest grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist im Übrigen mit dem Auftragswert/Vertragspreis gedeckelt. Dies gilt nicht für den Ersatz von Personenschäden. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust wird ausdrücklich ausgeschlossen.

  1. DATENSCHUTZ

10.1.    Die Agentur erhebt die für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Daten des Anzeigenkunden; Der Anzeigekunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Anzeigekunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer sowie sämtliche vom Anzeigekunden angegebenen Daten unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.

10.2.    Die erhobenen Daten werden zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verwendet und in diesem Zusammenhang soweit erforderlich auch an Dritte weitergegeben. Die Agentur verpflichtet sich, für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch Dritte, derer die Agentur sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bedient, Sorge zu tragen.

  1. ERFÜLLUNGSORT/GERICHTSSTAND/RECHTSWAHL/VERTRAGSSPRACHE

11.1.    Erfüllungsort ist Klagenfurt. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Anzeigekunden ergebenen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den AGB wird ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt vereinbart.

11.2.    Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnorm des internationalen Privatrechts (zB EVÜ, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechtes anwendbar.

11.3.    Die Vertragssprache ist Deutsch.

  1. TEILNICHTIGKEIT

Sollten Bestimmungen der AGB rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsteile verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1.    Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund der AGB haben schriftlich an die zuletzt – soweit die AGB nichts anderes regeln – schriftlich bekannt gegebenen Adresse des jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen. Wird eine Erklärung an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse übermittelt, so gilt diese – soweit die AGB nichts Anderes regeln – dem jeweiligen Vertragspartner als zugegangen.

13.2.    Die Bezeichnung der für die einzelnen Kapitel gewählten Überschriften dient einzig und allein der Übersichtlichkeit und ist daher nicht zur Auslegung der AGB heranzulegen.

 

Stand 29.09.2022