Zusammenschluss zwischen BIRCO und ACO untersagt

Das Bundeskartellamt hat am 14. Januar 2022 die Entscheidung bekannt gegeben, den geplanten Zusammenschluss zwischen der BIRCO GmbH und der ACO Gruppe nicht zu genehmigen. Im Juli letzten Jahres hatte die BIRCO GmbH einen Vertrag mit der ACO Gruppe zum Verkauf von 100 % ihrer Anteile unterzeichnet. Mit einem Zusammenschluss wollten beide Unternehmen ihre Kompetenzen bündeln und gemeinsam ein noch breiteres Produktportfolio und individuellere Systemlösungen aus einer Hand anbieten.

Dieses Vorhaben wurde zur Freigabe beim Bundeskartellamt angemeldet und im Rahmen eines Hauptprüfverfahrens analysiert und bewertet. Operative Auswirkungen aus der Entscheidung sind für beide Unternehmen nicht zu erwarten. Beide Unternehmen haben auch während des seit dem 30.06.2021 andauernden Prüfverfahrens ihr Geschäft wie gewohnt fortgeführt.