Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns

Die Bundesregierung hat auf Vorschlag der Mindestlohnkommission die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Dieser beträgt ab dem 1. Januar 2019 brutto 9,19 Euro je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde und ab dem 1. Januar 2020 brutto 9,35 Euro.

Die Befürchtung, dass mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Jobs verloren gehen könnten, habe sich nicht bestätigt, so die Bundesregierung. Die Kostensteigerungen der letzten Jahre seien hauptsächlich auf die gute konjunkturelle Lage und die damit verbundenen Lohnzuwächse zurückzuführen gewesen.