Rußrindenkrankheit - Vorsicht geboten!

Reißt an absterbenden Ahornbäumen die Rinde auf und treten darunter dunkle rußähnliche Pilzsporen zutage, sind dies Zeichen, dass der Ahorn mit der Rußrindenkrankheit befallen ist und gefällt werden muss.

Die Fällung und das Totholz so erkrankter Ahorne bergen eine erhöhte Unfallgefahr für damit befasste Personen. Dr. Alexandra Riethmüller von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät sogar, den ungeschützten Aufenthalt in der Nähe von Ahornbäumen mit Rußrindenkrankheit zu meiden.

Ernste Lungenschädigungen

Sporen der die Krankheit verursachenden Pilzart können eine „Farmerlunge“, eine Entzündung der Lungenbläschen, auslösen. Krankheitssymptome sind Reizhusten, Fieber, Atemnot oder Schüttelfrost. Sie treten sechs bis acht Stunden nach dem Kontakt mit dem erkrankten Baum auf und halten mehrere Stunden an, mitunter länger. Fällarbeiten erkrankter Bäume sollen daher möglichst bei feuchter Witterung durchgeführt werden, um die Ausbreitung der Pilz-Konidien einzudämmen. Das befallene Holz eignet sich nicht als Brennstoff.

Schutzkleidung tragen

Empfohlen ist die vollmechanische Fällung und Entsorgung (Harvester) der Ahorne. Bei motormanueller Fällung müssen Schutz-maßnahmen getroffen werden: Schutzausrüstung für Waldarbeit, Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP 2 mit Ausatemventil, Schutzbrille und ein körperbedeckender Schutzanzug mit Mütze. Um die Sporen nicht in andere Arbeitsbereiche oder in die Wohnung zu tragen, müssen alle mehrfach verwendbaren Teile der persönlichen Schutzausrüstung nach der Verwendung gründlich gereinigt werden. Einweganzüge sind fachgerecht zu entsorgen.